Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Was bedeutet das neue Hinweisgeberschutzgesetz für Sie und wie bereiten Sie sich vor?

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um. Mit dem HinSchG wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“): 

  • für Beschäftigungsgeber mit mehr als 249 Mitarbeitende sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes, also ab dem 02. Juli 2023.
  • für kleinere Beschäftigungsgeber mit mehr als 49 Mitarbeitende ab dem 17. Dezember 2023.


Mit dieser Richtlinie wurden verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Whistleblowing einheitlich aus der rechtlichen Grauzone befreien. Einerseits, um Hinweisgebende zu schützen, andererseits aber auch um Unternehmen und Behörden verbindliche Rahmenbedingungen vorzugeben.

Den Organisationen ermöglicht das, Kenntnis von Missständen im eigenen Unternehmen bzw. in der Behörde zu erhalten, um frühzeitig gegensteuern zu können um Risiken zu vermeiden. Gerade unter diesem Aspekt gilt es für Unternehmen und Behörden, die „Whistleblower- Richtlinie“ nicht nur als lästige Pflicht zu sehen, sondern auch als Chance, (Haftungs-)Risiken und Risiken in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung in Zukunft besser managen bzw. von vornherein reduzieren zu können. Der Schutz von Hinweisgebern ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität, Ethik und Rechtmäßigkeit von Organisationen zu wahren und potenzielle Risiken aufzudecken.

Unsere Dienstleistung und Lösungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beziehen sich auf Maßnahmen und Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, um Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) zu schützen, die Missstände, rechtliche Verstöße oder Fehlverhalten in ihren Unternehmen oder Organisationen zu erkennen. Um ihr Unternehmen für ein rechtskonformes Hinweisgebersystem vorzubereiten und operativ beim Einsatz zu begleiten unterstützen wir Sie. Die generelle Frage ist – in welchen rechtlichen Rahmen bzgl. Hinweisgeberschutz und Status befinden Sie sich momentan? Wir finden es für Sie heraus durch einen kurzen Whistleblower-Quickcheck. 

Aufbau eines Hinweisgeberschutzkonzeptes für ihr Unternehmen

Wir unterstützten Unternehmen beim Aufbau und der Optimierung ihres Hinweisgebersystem. Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten wir mit Ihnen ein Konzept aus, das sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht und auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Konzeption, Umsetzung und Monitoring der Hinweisgeberlösung nach dem PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act).

Unterstützung durch eine flexible Hinweisgeberschutzlösung

SCUTIS GmbH unterstützt Unternehmen und Organisationen bei einer unkomplizierten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. Die von uns eingesetzte Softwarelösung VaDok® - Whistleblower generiert den geforderten Hinweisgeberschutz durch einen hundertprozentig  anonymen Meldekanal. Sicher und datenschutzkonform begleiten wir Sie auch nach der Implementierung.

Unterstützung durch einen externen Ombudsmann Service

Unser Team, bestehend aus Compliance Experten und Juristen übernimmt für Ihre Organisation die Entgegennahme von Meldungen über das digitales Hinweisgebersystem (VaDok® - Whistleblower) und führen eine erste Überprüfung der Meldungen durch. Im Rahmen der Überprüfung plausibilisieren wir alle Hinweise, kategorisieren diese, halten Rücksprache mit Ihnen und geben Handlungsempfehlungen.
 

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Wir möchten Ihnen unseren Service in einem kurzen Videocall gerne einmal vorstellen. Vereinbaren Sie doch einfach mit wenigen Klicks einen für Sie passenden Termin. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Zusammenarbeit mit Scutis

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