Hinweisgeberschutz (HinSchG)
interne ausgelagerte Meldestelle mit eMSB
Wir bieten Ihnen unsere Ombudsmann-Services bzw. die Dienste eines externen Meldestellenbeauftragten an, der die ordnungsgemäße Bearbeitung von eingehenden Hinweisen überwacht, prüft und koordiniert. Die externe Bestellung des Meldestellenbeauftragten schließt mögliche Interessenkonflikte aus und gewährleistet die Unabhängigkeit gemäß §15 Abs. 1 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Was kostet das?
Lösung für Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitenden
Für 69 € zzgl. ges. MwSt im Monat sichern Sie sich das SCUTIS VaDok® - Whistleblow mit unseren Ombudsmann-Services.
Warum interne Meldestelle auslagern?
Falls keine internen Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden oder auf Hinweise keine angemessene Reaktion erfolgt, besteht die Gefahr, dass sich Hinweisgeber an externe Meldestellen oder die Presse/Öffentlichkeit wenden. Mitarbeiter sollten daher ermutigt werden, rechtswidrige Zustände wie Mobbing, Korruption oder Gesetzesverstöße vertraulich und sicher zu melden, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen drohen. Das HinSchG verlangt Meldekanäle, die so gestaltet sind, dass sowohl die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers als auch die Vertraulichkeit von Dritten, die in der Meldung genannt werden, gewahrt bleibt und unbefugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird.
Durch unsere Dienstleistung im Rahmen der Ombudsmann-Services als ausgelagerte interne Meldestelle erfüllen Sie die Anforderungen des HinSchG und bieten Meldern eine vertrauenswürdige Meldestelle ohne interne Ressourcen zu binden.
Warum SCUTIS?
Mit uns setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen vertraulich, rechtssicher, unkompliziert und absolut kostengünstig um. Wir fungieren als Ihre interne Meldestelle und verfügen als spezialisiertes Unternehmen für Compliance Service über fundierte Kenntnisse in der Umsetzung. Wir filtern die eingehenden Meldungen sofort und kategorisieren diese für Sie. Dank unserer umfangreichen Erfahrung können wir rasch und präzise feststellen, welche Meldungen für Ihr Unternehmen relevant sind. Unsere Expertise erstreckt sich über die praktischen und rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern, die wir gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten professionell umsetzen.
Wir stehen an Ihrer Seite und betrachten uns nicht als Kontrollinstanz Ihres Unternehmens, sondern vielmehr als beratende Partner. Unsere kooperierenden Anwälte sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Cybermobbing und Datenschutz.
Warum setzen wir VaDok® Whistleblow ein?
VaDok® ist ein Dokumentationswerkzeug, das Unternehmen dabei unterstützt, gesetzlich konforme Dokumentationen zu erstellen und zu pflegen.
VaDok® bietet nicht nur eine mandantenfähige gesetzlich konforme Lösung zur dokumentierten Umsetzung des HinSchG, sondern auch noch zusätzlich Lösungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen wie die Verfahrensdokumentation nach GOBD, den Datenschutz nach DSGVO und vieles mehr. Die Bedienung ist benutzerfreundlich und selbsterklärend, und die Dokumentationen werden sicher in zertifizierten Hochsicherheits-Rechenzentren in Deutschland gespeichert. VaDok® bietet auch die Möglichkeit zur Erstellung eigener Dokumentationen.
Die VaDok® Plattform ist eine umfassende Lösung, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und hochwertige, gut strukturierte Dokumentationen zu erstellen.