Videoüberwachung an Tankstellen*
Es gibt heutzutage nahezu keine Tankstelle mehr, in der man nicht sowohl rund um die Zapfsäulen als auch innerhalb des Verkaufsraums eine Videoüberwachung vorfindet. Bei der Videoüberwachung dieser Bereiche kann sich der/die Betreiber/in oder Pächter/in auf die Wahrung berechtigter Interessen beziehen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).
Für die Videoüberwachung innerhalb des Kassen- bzw. Verkaufsraums gibt es zusätzlich entsprechende Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 25 »Überfallprävention«), die die Betreiber/innen zur Videoüberwachung von Bereichen verpflichten, in denen Banknoten ausgegeben und entgegengenommen werden (siehe Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 DSGVO).
Tankstellen sind potenziell gefährdete Bereiche, da es dort laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik jährlich zu einer fünfstelligen Anzahl an Fällen von Tankbetrug kommt (2022: 85.260, 2021: 58.108). Außerdem bewegt sich die Anzahl polizeilich erfasster Raubüberfälle (Raub und räuberische Erpressung) auf Tankstellen in Deutschland in den letzten zehn Jahren zwischen 500 und 700 Fällen pro Jahr (Quelle: Statista). Demgemäß sind Tankstellen gerade im Hinblick auf Vermögens- und Eigentumsdelikte besonders gefährdet.
Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit reicht diese abstrakte Gefahrenlage aus, von der man dann spricht, wenn eine Situation nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise gefährlich ist. Die Anzahl der dort begangenen Straftaten sowie die sich daraus ergebenden objektiven Umstände haben auch Einfluss auf die vernünftigen Erwartungen der Tankstellenkundschaft (betroffene Personen). Diese sind darauf eingestellt, dass sich in den besonders gefahrträchtigen Bereichen Videokameras befinden. Diese gelten inzwischen als gesellschaftlich akzeptiert.
Der oder die Tankstellenpächter/in bzw. Inhaber/in hat in jedem Fall mit entsprechenden Hinweisschildern auf die Videoüberwachung aufmerksam zu machen (Informationspflichten, siehe Artikel 13 DSGVO). Geeignete Vorlagen und weitere Informationen finden Sie unter: Wie muss ein Verantwortlicher auf die Videoüberwachung hinweisen?
*Quelle: https://www.datenschutz.sachsen.de/tankstellen-6482.html
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