Die Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen, Gaststätten bzw. Unternehmen oder Vereine, ist in Deutschland erlaubt, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beschränkung auf das eigene Grundstück: Die Überwachung darf nur das eigene Grundstück erfassen. Öffentliche Bereiche, wie Gehwege oder Straßen, sowie Nachbargrundstücke dürfen nicht gefilmt werden.
  • Sichtbarkeit der Kameras: Die Überwachungskameras müssen so angebracht sein, dass sie für jeden gut sichtbar sind. Eine versteckte Überwachung ist in der Regel nicht zulässig.
  • Zweck der Überwachung: Die Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn sie einem legitimen Zweck dient, zum Beispiel dem Schutz des Eigentums oder der Sicherheit. Es darf nicht zur Überwachung von Personen ohne berechtigten Grund genutzt werden.
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Die Überwachung darf die Rechte Unbeteiligter nicht verletzen. Es muss sichergestellt sein, dass die Privatsphäre anderer nicht beeinträchtigt wird.
  • Diese Regelungen sind wichtig, um ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren.