it-sa Expo&Congress 2025 (7.10.-9.10.2025)
Viele Besucher haben die Messe besucht.
Wir waren dabei und informierten zu den Lösungen der SCUTIS zur Compliance-Umsetzung!
it-sa 365 – Die Plattform für IT-Sicherheit in Nürnberg
Die it-sa in Nürnberg gilt als die wichtigste Fachmesse für IT-Sicherheit in Europa.
Dort treffen sich Unternehmen, Experten und Behörden, um neueste Lösungen rund um den Schutz von Daten, Netzwerken und IT-Systemen zu präsentieren.
- Themen: Schutz vor Cyberangriffen, sichere Cloud-Lösungen, Datenschutz, Notfallmanagement, Identitäts- und Zugriffsmanagement u.v.m.
- Besucherzielgruppe: Entscheider aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Behördenvertreter, aber auch Interessierte, die sich einen Überblick über aktuelle Sicherheitsfragen verschaffen möchten.
- it-sa 365: Ergänzend zur Messe gibt es eine digitale Plattform, die das ganze Jahr über Informationen, Fachvorträge, Produktneuheiten und Networking-Möglichkeiten bietet. Damit können sich Interessierte unabhängig von der Messe vor Ort informieren und austauschen.
Kurz gesagt:
Die it-sa 365 ist Treffpunkt und Wissensplattform für alles rund um IT-Sicherheit – sowohl live in Nürnberg als auch online.
EU-Entgelt-transparenzrichtlinie
Praxisnahe Zusammenfassung für Unternehmen
Ziel der Richtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll mehr Fairness und Transparenz bei der Vergütung schaffen. Ihr klares Ziel:
„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – unabhängig vom Geschlecht.“
1. Neue Rechte für Mitarbeitende und Bewerber:innen
Für Mitarbeitende:
- Recht auf Auskunft über das eigene Gehalt.
- Anspruch auf Informationen zur durchschnittlichen Vergütung von Kolleg:innen in gleichwertigen Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
- Unternehmen müssen objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für die Gehaltsfestlegung offenlegen (z. B. Qualifikation, Verantwortung, Erfahrung).
- Interne Schweigeverpflichtungen über das eigene Gehalt sind unzulässig.
- Jährliche Information durch das Unternehmen über das Auskunftsrecht.
- Antworten auf Gehaltsanfragen müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
Für Bewerber:innen:
- Arbeitgeber müssen bereits in der Stellenausschreibung oder spätestens im Vorstellungsgespräch Angaben zum Gehalt machen – mindestens eine Gehaltsspanne oder ein Einstiegsgehalt.
- Unternehmen dürfen nicht nach früheren Gehältern fragen.
Empfehlung:
Führen Sie für jede Position eine klare Gehaltsbandstruktur ein. Das erleichtert Transparenz und reduziert Diskriminierungsrisiken.
2. Berichtspflichten nach Unternehmensgröße
Wichtig:
Liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ≥ 5 %, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat vorgeschrieben – inklusive Ursachenanalyse und Maßnahmenplan.
3. Pflicht zur Gleichbehandlung
Unternehmen müssen sicherstellen:
- Gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit – auch bei unterschiedlichen Jobtiteln.
- Einsatz geschlechtsneutraler Bewertungssysteme (z. B. Punktesysteme, Jobklassifizierung).
- Regelmäßige Überprüfung der Gehaltsstrukturen auf Diskriminierung.
- Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Ungleichheiten (z. B. Gehaltsanpassungen, Schulungen).
Tipp:
Führen Sie jährlich eine interne Lohnanalyse durch – auch in kleineren Unternehmen. Das stärkt Vertrauen und minimiert Rechtsrisiken.
4. Durchsetzung und Konsequenzen
Die Richtlinie stärkt die Rechte der Mitarbeitenden deutlich:
- Voller Schadensersatz – ohne Obergrenze.
- Abschreckende Sanktionen – etwa Bußgelder.
- Umgekehrte Beweislast: Nicht der/die Mitarbeitende, sondern das Unternehmen muss nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Compliance-Hinweis: Dokumentieren Sie alle Schritte zur Gehaltsfestlegung – diese Unterlagen sind Ihre wichtigste Absicherung im Streitfall.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Überprüfen Sie Ihre aktuelle Gehaltsstruktur auf Geschlechtsneutralität.
- Legen Sie klare, objektive Kriterien für Vergütungen fest.
- Informieren Sie Mitarbeitende jährlich über ihr Auskunftsrecht.
- Bereiten Sie sich auf künftige Berichtspflichten vor – auch wenn sie erst ab 2027/2031 gelten.
- Schulen Sie Führungskräfte zum Thema Entgeltgleichheit.
Mit diesen Schritten können Unternehmen ihre Compliance sicherstellen und die neuen Anforderungen umsetzen.
Fazit
Gehaltstransparenz ist kein Risiko, sondern ein Signal für Fairness, Professionalität und eine moderne Unternehmenskultur. Unternehmen, die frühzeitig handeln, gewinnen Vertrauen, senken Haftungsrisiken und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber.
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau der Dokumentation! Sprechen Sie gerne mit uns!
EU Data Act
ab 12. September 2025
Was Sie jetzt wissen müssen
Ab dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act in der gesamten Europäischen Union unmittelbar. Für Hersteller und Anbieter vernetzter Geräte und Dienste bedeutet das: Die Spielregeln für Datenzugang und Datennutzung ändern sich grundlegend.
Was genau kommt auf Sie zu?
Hersteller von Smart-Home-Geräten, vernetzten Fahrzeugen oder anderen IoT-Lösungen sind künftig verpflichtet, ihren Kunden einfachen und direkten Zugriff auf alle von den Geräten erzeugten Daten zu gewähren. Ziel ist, die Verbraucherrechte zu stärken und den Wettbewerb zu beleben – zum Beispiel durch einen unkomplizierten Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern.
Wer ist betroffen?
Der Data Act gilt nicht nur für personenbezogene Daten, sondern für alle Informationen, die in vernetzten Produkten anfallen. Damit geht sein Wirkungsbereich über den der DSGVO hinaus. Sowohl Unternehmen, die selbst Geräte entwickeln, als auch solche, die sie in ihrem Alltag nutzen, können künftig Ansprüche auf die zugehörigen Daten stellen – etwa für Wartung, Analyse oder Prozessoptimierung.
Zuständige Behörden in Deutschland
Die endgültige Zuständigkeitsverteilung steht noch aus. Der aktuelle Referentenentwurf sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Hauptaufsicht vor, während die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) bei rein datenschutzrechtlichen Fragen konsultiert wird. Bis zum Inkrafttreten des finalen Gesetzes bleiben die Landesdatenschutzbehörden zuständig.
Erste Schritte für Ihr Unternehmen
- Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte oder Dienste unter den Data Act fallen.
- Dokumentieren Sie, wie und wo Sie Nutzerdaten erfassen, speichern und bereitstellen.
- Richten Sie einfache, nutzerfreundliche Schnittstellen ein, über die Kunden ihre Daten abrufen können.
- Passen Sie Ihre Verträge und Datenschutzhinweise an, um die neuen Rechte klar zu kommunizieren.
Mit diesen Schritten können Unternehmen ihre Compliance sicherstellen und die neuen Anforderungen umsetzen. Sprechen Sie gerne mit uns!
Aktueller Stand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Nationale Umsetzung und Zeitplan
Deutschland hat die EU-Vorgabe zur Umsetzung der CSRD bis zum 6. Juli 2024 nicht fristgerecht umgesetzt. Am 10. Juli 2025 wurde jedoch ein neuer Referentenentwurf vorgelegt, der bereits die Verschiebungen gemäß der sogenannten „Stop-the-Clock-Richtlinie“ (EU 2025/794) berücksichtigt. Dadurch verschieben sich die Berichtsstarttermine für die Unternehmen um jeweils zwei Jahre.
Betroffene Unternehmen nach Berichtswellen
- Welle (ab Geschäftsjahr 2025): Kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
→ Für 2025 und 2026 ist eine Befreiung von der Berichtspflicht vorgesehen. - Welle (ab 2026 bzw. 2027): Große, nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personengesellschaften.
- Welle (ab 2028): Mittelgroße Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erfüllen.
Berichtsformat und Prüfanforderungen
- Die Nachhaltigkeitsberichte müssen elektronisch im ESEF-Format (European Single Electronic Format) erstellt werden – inklusive digitaler Kennzeichnung („digital tagging“).
- Ab 2025 ist eine „limited assurance“ (eingeschränkte Bestätigung) durch einen Prüfer verpflichtend.
- Ab 2028 tritt die strengere „reasonable assurance“ (vollständige Bestätigung) in Kraft.
- In der EU sind Wirtschaftsprüfer grundsätzlich berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen.
Allerdings sind bisher nur in wenigen Ländern (z. B. Dänemark, Frankreich, Litauen) unabhängige Prüfstellen (Independent Assurance Service Provider) zugelassen.
Ausblick und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Trotz aktueller Unsicherheiten sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln:
- Verfolgen Sie die Gesetzesentwicklungen (LkSG-Ersatzgesetz und CSRD-Umsetzung) aktiv.
- Passen Sie Ihre internen Prozesse frühzeitig an die ESEF-Berichtsformate an.
- Sichern Sie sich frühzeitig Prüfungskapazitäten, da die Nachfrage nach zugelassenen Prüfern steigen wird.
- Prüfen Sie, ob Sie von Übergangsregelungen oder Erleichterungen profitieren können – insbesondere in den ersten Berichtsjahren.
Mit diesen Schritten können Unternehmen ihre Compliance sicherstellen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Sprechen Sie gerne mit uns!
Aktueller Stand des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes (LkSG)
Geltungsbereich und Berichtspflicht
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen und jährlich darüber berichten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Die ersten Berichte müssen bis zum 31. Dezember 2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Zentrale Anforderungen
Unternehmen sind verpflichtet, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Interne Zuständigkeiten schaffen und eine Grundsatzerklärung zur Sorgfaltspflicht veröffentlichen.
- Eine Risikoanalyse durchführen, um menschenrechtliche und ökologische Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu priorisieren.
- Präventive Maßnahmen ergreifen und bei festgestellten Verstößen Abhilfe leisten.
- Beschwerdekanäle für Betroffene entlang der gesamten Lieferkette einrichten.
- Alle Maßnahmen regelmäßig dokumentieren und gegenüber dem BAFA berichten.
Kontrolle und Sanktionen
Das BAFA überwacht die Einhaltung des LkSG. Es kann Zwangsmaßnahmen anordnen, Bußgelder verhängen und prüft die eingereichten Berichte auf Vollständigkeit sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Politische Entwicklungen
Die Bundesregierung plant, das bestehende LkSG durch ein neues „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen. Dieses soll die europäische CSDDD-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) in nationales Recht umsetzen. Der genaue Zeitplan und Geltungsbereich des neuen Gesetzes stehen noch nicht fest, was derzeit eine Phase der rechtlichen Unsicherheit für betroffene Unternehmen schafft.
Erweiterte Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen!
1. Hintergrund
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit mehreren aktuellen Urteilen die Klagemöglichkeiten von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern im Bereich Datenschutz deutlich erweitert. Diese können Datenschutzverstöße nun auch ohne direkten Auftrag von Betroffenen zivilrechtlich verfolgen. Grundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem deutschen Wettbewerbsrecht.
2. Wesentliche Urteile des BGH
- Fall Facebook-App-Zentrum:
Nutzende wurden nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert. Der BGH sah sowohl einen Verstoß gegen Informationspflichten als auch eine unangemessene Benachteiligung durch intransparente AGB. - Fall Online-Arzneimittelhandel:
Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung. Der BGH bestätigte die hohe Schutzwürdigkeit dieser Daten nach Art. 9 DSGVO und deren Bedeutung im Wettbewerbsrecht.
3. Rolle des EuGH
Die Urteile des BGH folgen der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen bereits grundsätzlich bestätigt hatte. Nationale Regelungen müssen demnach sicherstellen, dass auch Wettbewerber und Verbände klagen können.
4. Folgen für Unternehmen
- Höheres rechtliches Risiko:
Datenschutzverstöße können nun auch von Dritten verfolgt werden. - Transparenzpflichten:
Unternehmen müssen ihre Informationspflichten konsequent umsetzen. - Besondere Vorsicht bei Gesundheitsdaten:
Diese unterliegen einem besonders strengen Schutz. - Zivilrechtlicher Druck:
Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber nehmen zu. - Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (auch als “Gesetz gegen Abmahnmissbrauch” oder “Anti-Abmahngesetz” bekannt) greift nur bedingt:
Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Abmahnungen reichen nicht aus.
5. Empfehlung
Unternehmen sollten ihre Datenschutzprozesse umfassend prüfen und dokumentieren:
- Datenschutzerklärungen aktualisieren
- Einwilligungen rechtssicher einholen
- Datenverarbeitungsprozesse überprüfen
- Mitarbeitende sensibilisieren
Fazit:
Die Entscheidungen des BGH markieren einen Wendepunkt im deutschen Datenschutzrecht. Unternehmen sind nun gefordert, Datenschutz nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als wettbewerbsrelevanten Faktor zu begreifen und aktiv umzusetzen.
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Compliance und Dokumentationspflichten ab 2025
Strengere Nachweispflichten
in der Abfallwirtschaft
Die Abbruchwirtschaft steht vor neuen Herausforderungen, da die deutschen Behörden am 01. Januar 2025 strengere Vorschriften für die Entsorgung eingeführt haben.
Lesen sie unseren nachfolgenden Artikel aus der Verbandszeitschrift des deutschen Abbruchverbands oder unter dem Link
„ABBRUCH AKTUELL“ 01/2025 ab Seite 108.
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben sind Unternehmen der Abfallwirtschaft verpflichtet, eine detaillierte Dokumentation ihrer Entsorgungsprozesse zu führen. Folgende Nachweispflichten dienen der vollständigen Transparenz der Abfallströme und sollen die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung sicherstellen:
► Lückenlose Erfassung der Abfälle
Die Abfallbilanz erfasst Art, Menge und Verbleib aller Abfälle. Für gefährliche Abfälle sind Begleitscheine vorgeschrieben, die den Transportweg vom Erzeuger über den Beförderer bis zur Annahmestelle dokumentieren. Bei nicht gefährlichen Abfällen dienen Übernahmescheine als Nachweis der ordnungsgemäßen Übernahme. Ergänzend sind Wiegescheine erforderlich, um die genaue Masse zu belegen. Alle Daten müssen jederzeit abrufbar und für Kontrollbehörden verfügbar sein – insbesondere bei Bau- und Abbruchabfällen, die häufig in großen Mengen anfallen.
► Schadstoffprüfung und Freimessung
Materialien wie Baustoffe, die mit Schadstoffen wie Asbest, PCB oder Schwermetallen belastet sein könnten, dürfen erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe recycelt werden. Prüfberichte und Freimessungsprotokolle sind verpflichtend und sollen sicherstellen, dass keine gefährlichen Stoffe in den Wirtschaftskreislauf gelangen.
► Rückbau- und Entsorgungskonzepte
Für größere Bauvorhaben ist bereits in der Planungsphase ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erforderlich. Es muss detailliert aufzeigen, welche Abfälle anfallen, wie sie getrennt gesammelt und entsorgt werden und welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Dieses Konzept dient später als Grundlage für die Abfallbilanz und ist bei behördlichen Prüfungen vorzulegen.
► Dokumentation von Qualitätsstandards
Auch die Einhaltung von Qualitätsstandards für recycelte Baustoffe muss umfassend dokumentiert werden. Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen sind erforderlich und die Ergebnisse müssen in Prüfprotokollen festgehalten werden. Dies sichert die Materialqualität und sorgt für die Nachverfolgbarkeit bei späteren Beanstandungen.
► Mitarbeiterschulungen und Arbeitssicherheit
Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter müssen lückenlos dokumentiert werden – insbesondere im Bereich Gefahrstoffmanagement und Arbeitssicherheit.
Schulungsnachweise dienen als Beleg der regelmäßigen Qualifikation der Belegschaft. Ohne diese Nachweise drohen Sanktionen und Einschränkungen im Betriebsablauf.
► Digitalisierung der Prozesse
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen setzen viele Unternehmen auf die Digitalisierung ihrer Prozesse. Elektronische Abfallnachweise erleichtern die Verwaltung und Archivierung der zahlreichen Dokumente erheblich. Trotzdem bleiben die sorgfältige Pflege und regelmäßige Aktualisierung der Daten entscheidend, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher nachzuweisen.
„Diese strengeren Vorgaben sind eine große Herausforderung für die Abfallwirtschaft und erfordern sowohl personelle Ressourcen als auch passende technische Infrastruktur. Eine lückenlose Dokumentation ist unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und langfristig Rechtssicherheit sowie Effzienz zu gewährleisten.“
Das müssen Sie wissen
Wenn Sie elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei per E-Mail) erhalten, gibt es einige gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten sollten:
- Absender prüfen:
Sie müssen sicherstellen, dass die Rechnung wirklich vom angegebenen Absender stammt.
- Inhalt prüfen:
Achten Sie darauf, dass der Inhalt der Rechnung auf dem Weg zu Ihnen nicht verändert oder verfälscht wurde.
- Aufbewahrungspflicht:
Elektronische Rechnungen müssen für 8 Jahre im Originalformat gespeichert werden – also zum Beispiel als PDF-Datei. Ein Ausdruck auf Papier reicht dafür nicht aus.
- Original oder Kopie?:
Wenn Sie per E-Mail nur eine Kopie der Rechnung erhalten, handelt es sich dabei nicht um das Originaldokument. In diesem Fall bekommen Sie die Originalrechnung möglicherweise noch per Post.
- Lesbarkeit sicherstellen:
Sie müssen eine geeignete Software bereithalten, mit der Sie die gespeicherten Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungsfrist für steuerliche Zwecke lesen können.
- Unveränderbarkeit garantieren:
Die elektronischen Rechnungen dürfen nach dem Speichern nicht mehr verändert werden können.
Diese Informationen dienen nur als Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater oder einen entsprechenden Fachdienstleister.
Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz seit
2. Februar 2025
Der Artikel 4 der EU-KI-Verordnung 2024/1689 ist in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, die künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, zur Sicherstellung der KI-Kompetenz.
Doch was genau bedeutet KI-Kompetenz, welche Pflichten entstehen für Unternehmen und welche Folgen drohen bei Missachtung?
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesen neuen Anforderungen:
Welche Vorgaben haben Arbeitgeber zu erfüllen?
Nach der KI-Verordnung (KI-VO) müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Betrieb oder der Nutzung dieser Systeme zu tun haben – sei es eigenes Personal oder externe Kräfte – über ausreichende Kenntnisse in Sachen KI verfügen.
- Anbieter sind Unternehmen, die selbst KI-Systeme entwickeln, in Verkehr bringen oder betreiben – zum Beispiel unter eigenem Namen.
- Betreiber sind Unternehmen, die fremd entwickelte KI-Systeme für ihre internen Arbeitsprozesse nutzen und dafür selbst verantwortlich sind.
Im Prinzip sind alle Akteure oder Mitarbeitende betroffen. Somit sind neben Anbietern und Betreibern auch Händler oder Importeure von KI-Systemen betroffen.
Diese Pflicht trifft Unternehmen aller Größen – von kleinen Start-ups bis zu großen Konzernen. Jedes Unternehmen muss auf Basis seiner Möglichkeiten und Ressourcen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die notwendige KI-Kompetenz sicherzustellen. Die genauen Schritte richten sich nach der Größe des Unternehmens und den technischen Mitteln, die zur Verfügung stehen.
Was wird unter KI-Kompetenz verstanden?
KI-Kompetenz beschreibt die Fähigkeit, KI-Systeme sicher, verantwortungsbewusst und effektiv einzusetzen. Dazu gehören nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch das Verständnis für die Chancen und Risiken sowie mögliche Schäden, die mit der Nutzung von KI einhergehen. Außerdem ist es wichtig, sich bewusst zu sein, welche Auswirkungen KI-Systeme haben können – sei es auf die Arbeit, die Gesellschaft oder den Einzelnen.
Die KI-Verordnung erklärt KI-Kompetenz als die Fähigkeit und das Wissen, das Menschen brauchen, um KI-Systeme richtig und sinnvoll zu nutzen. Dazu gehören nicht nur praktische Fähigkeiten, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte.
In Kurzform: KI-Kompetenz bedeutet, dass man verstehen muss, wie KI-Systeme funktionieren, was sie leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Damit kann man diese Technologie verantwortlich einsetzen und bewusst mit ihren Vorteilen und Gefahren umgehen.
Welche Bereiche sollten die Schulungsthemen umfassen?
Im Vorfeld bietet es sich an, sogenannte Bedarfs- und Kompetenzanalysen durchzuführen, um ggf. die spezifischen Anforderungen zu identifizieren.
Die Schulung sollte technische Aspekte behandeln, wie das Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen, deren Möglichkeiten, Grenzen und Risiken sowie die praktische Anwendung von KI-Tools. Darüber hinaus sollten rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt werden, darunter Datenschutz, Datensicherheit und die Einhaltung von Vorschriften wie der DSGVO.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den ethischen Implikationen: Mitarbeiter sollten lernen, sich bewusst und verantwortungsbewusst mit KI-Systemen auseinanderzusetzen sowie Diskriminierungen oder Vorurteile in KI-Anwendungen zu erkennen und zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten sinnvoll – von tiefergehenden technischen Einblicken für Entwickler bis hin zu einem grundlegenden Verständnis für Anwender.
Ein wichtiger Bestandteil ist auch das Risikobewusstsein: Mitarbeiter sollen in der Lage sein, potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit KI zu erkennen und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.
Um die Bedürfnisse aller Beteiligten optimal zu berücksichtigen, bietet sich ein modularer Ansatz für die Schulungen an. So können die Inhalte flexibel an die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Wissensstände angepasst werden – von grundlegenden Einführungen für Anwender bis hin zu fortgeschrittenen Themen für Fachkräfte und Entwickler.
Zusammengefasst hier die relevanten Schulungsbereiche:
- Technisches Verständnis: Kenntnisse über die Funktionsweise und praktische Anwendung von KI-Systemen.
- Rechtliche Grundlagen: Beherrschung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich Datenschutz und Datensicherheit.
- Ethik und Verantwortung: Sensibilisierung für ethische Aspekte sowie aktive Verhinderung von Diskriminierungen und Vorurteilen in KI-Anwendungen.
- Risikomanagement: Fähigkeit, potenzielle Gefahren durch KI zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Risikominderung umzusetzen.
- Praxisorientierte Kompetenz: Sicherer und verantwortungsbewusster Umgang mit KI-Systemen im täglichen Einsatz.
Ist der Einsatz eines KI-Beauftragten sinnvoll oder notwendig?
Je nach Unternehmensgröße und Umfang der KI-Nutzung kann der Einsatz eines KI-Beauftragten sinnvoll sein. Dieser führt Risikobewertungen und Risikofolgenabschätzungen durch, treibt die Implementierung, Überwachung und Koordination der KI-Strategien voran und übernimmt die Planung sowie Koordination von Schulungen.
Es kann also notwendig sein, dass neben zum Beispiel Datenschutz-, Informationssicherheits-, Qualitätsmanagement- und Umweltbeauftragten auch noch KI-Beauftragte benötigt werden. KMUs sollten sich hinsichtlich der Kosten mit dem Gedanken befassen, ob es nicht besser ist, statt eines KI-Beauftragten einen Compliancemanager mit KI-Kompetenz (intern oder extern) einzusetzen, der auch gleich die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Themen mit abdecken kann und in einer Person mehrere Rollen übernimmt. Ein Compliancemanager mit KI-Kenntnissen vereint verschiedene Kompetenzen, die den Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen effizienter, transparenter und verantwortungsvoller gestalten, was kosteneffizienter ist und gleichzeitig die Qualität gewährleistet.
Folgen bei unzureichender oder unterlassener Umsetzung
Die Verpflichtungen aus dem Artikel 4 der KI-Verordnung stellen eher einen Appell an die Unternehmen dar als eine konkrete Verpflichtung. Verstöße gegen diese Vorschrift sind weder Bußgeld- noch strafbewehrt, sodass keine unmittelbaren Geldstrafen drohen. Dennoch kann ein Schaden, der durch fehlerhafte Bedienung eines KI-Systems oder eine unzureichende Risikobewertung entsteht, als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gewertet werden – insbesondere wenn der Schaden durch angemessene Maßnahmen verhindert worden wäre.
Fazit: Schulungskonzept als rechtliche Absicherung und Wettbewerbsvorteil
Durch Artikel 4 der KI-Verordnung wird die Sicherstellung der KI-Kompetenz zu einer wichtigen Verantwortung für Unternehmen. Obwohl keine direkten Sanktionen vorgesehen sind, sollte die Schulungspflicht ernst genommen werden. Ein umfassendes Schulungskonzept trägt nicht nur zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen bei, sondern fördert auch die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen im Betrieb. Zudem bietet die Sicherstellung von KI-Kompetenz langfristig einen doppelten Nutzen: Sie schafft rechtliche Sicherheit und stärkt den Wettbewerbsvorteil, da gut geschulte Mitarbeiter KI-Systeme effizienter und weniger risikobeladen einsetzen können.
Weihnachtsgrüße
So versenden Sie sie datenschutzkonform
Weihnachtsgrüße sind eine geschätzte Tradition in vielen Unternehmen und stärken die Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern. Doch auch bei diesen Grüßen gelten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Versand rechtskonform erfolgt – ob per E-Mail oder Post.
Weihnachtsgrüße per E-Mail: Was ist erlaubt?
E-Mails mit Weihnachtsgrüßen gelten rechtlich oft als Werbung und erfordern daher besondere Sorgfalt.
Option 1: Einwilligung der Empfänger (Double-Opt-In-Verfahren)
Für den Versand ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig, die idealerweise durch ein Double-Opt-In-Verfahren eingeholt wird. Dies bedeutet, dass Kunden ihre Einwilligung in einem zweiten Schritt aktiv bestätigen müssen. Diese Einwilligung muss außerdem dokumentiert werden.
Option 2: Berechtigtes Interesse (§ 7 Abs. 3 UWG)
Ohne ausdrückliche Einwilligung können Weihnachtsgrüße per E-Mail nur dann versendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Erhebung der Adresse im Rahmen eines Kaufs:
Die E-Mail-Adresse wurde bei einem Geschäftskontakt erhoben. - Ähnliche Produkte/Dienstleistungen:
Der Gruß bezieht sich auf Ihre eigenen oder ähnliche Angebote. - Widerspruchsmöglichkeit:
Der Kunde wurde über sein Widerspruchsrecht informiert und hat diesem nicht widersprochen.
Praktischer Tipp:
Haben Sie bereits eine Newsletter-Zustimmung, können Sie die Grüße auch im Rahmen eines Newsletters versenden.
Weihnachtsgrüße per Post:
Weniger Aufwand, mehr Akzeptanz
Der Versand per Post ist in der Regel unkomplizierter. Eine ausdrückliche Einwilligung der Empfänger ist hier nicht erforderlich, solange ein berechtigtes Interesse des Unternehmens vorliegt.
Warum ist Postversand einfacher?
- Weihnachtskarten werden von den meisten Kunden und Geschäftspartnern als normaler Bestandteil der Geschäftsbeziehung empfunden.
- Die Abwägung zwischen Ihrem Interesse an der Kundenpflege und den Rechten der Empfänger fällt meist zugunsten des Unternehmens aus.
Pflichten bei Datenschutz und Widerspruchsrecht
Ob E-Mail oder Post – bestimmte Anforderungen gelten in jedem Fall:
- Informationspflicht (Art. 13 DSGVO):
Kunden müssen schon beim ersten Kontakt darüber informiert werden, dass ihre Daten auch für Weihnachtsgrüße genutzt werden können. - Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
Empfänger müssen jederzeit die Möglichkeit haben, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.
Bei E-Mails ist es besonders wichtig, den Widerruf einfach zu gestalten, z. B. durch einen Abmeldelink in der Nachricht.
Fazit:
Weihnachtsgrüße rechtlich absichern
Weihnachtsgrüße sollten immer wie Werbung behandelt werden. Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des UWG und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzhinweise vollständig sind. So können Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern auch 2024 sorglos frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünschen!
Bürokratieabbau
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet1. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Bürger senken. Hier ein paar wichtige Punkte:
- Aufbewahrungsfristen verkürzt:
Buchungsbelege müssen nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht:
Deutsche Staatsangehörige müssen sich bei Hotelübernachtungen nicht mehr anmelden.
- Reduzierung der Schriftform:
In vielen Bereichen genügt künftig die Textform (z.B. E-Mail).
- Zentrale Vollmachtsdatenbank:
Steuerberater können Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral verwalten.
- Digitalisierung von Verwaltungsprozessen:
Online-Verfahren für Verwaltungsakte werden eingeführt.
- Vereinfachung von Genehmigungsverfahren:
Einheitliche Standards und mehr Digitalisierung beschleunigen Projekte wie Windräder.
- Weniger Berichtspflichten:
Unternehmen werden von überflüssigen Informationspflichten entlastet.
Auswirkungen auf HGB
durch den Referentenentwurf zur CSRD
Am 22. März 2024 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Dieser Entwurf bringt wichtige Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie weiteren Gesetzen wie dem Aktiengesetz und der Wirtschaftsprüferordnung. Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird angepasst. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Größenkriterien und betroffene Unternehmen
Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht nur börsennotierte Unternehmen, sondern auch große Kapital- und Personengesellschaften verpflichtet. Ausgenommen sind Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen. Die Größenkriterien für die Berichtspflicht orientieren sich an § 267 HGB.
Berichtspflicht für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
Die Berichtspflicht wird ab 2025 eingeführt. Ab 2028 gilt sie auch für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Konzernen, deren Mutter außerhalb der EU sitzt und die in der EU mehr als 150 Mio. EUR Umsatz machen. Falls das Mutterunternehmen nicht berichtet, müssen die Tochtergesellschaften eigene Berichte erstellen.
Befreiung von der Berichtspflicht
Unternehmen können von der Berichtspflicht befreit werden, wenn sie in den Konzernbericht eines EU-Mutterunternehmens aufgenommen werden. Dies gilt auch für Berichte von Nicht-EU-Muttergesellschaften, wenn diese den EU-Standards entsprechen. Kapitalmarktorientierte Tochtergesellschaften sind jedoch von dieser Befreiung ausgeschlossen.
Neuerungen und Prüfungsanforderungen
Der Nachhaltigkeitsbericht muss als Teil des Lageberichts im elektronischen Format (ESEF) erstellt und mit digitalen Mark-ups versehen werden. Der Bericht wird zunächst mit „limited assurance“ geprüft, ab 2028 sind strengere Prüfungen („reasonable assurance“) geplant.
Verantwortung für die Berichterstattung
Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts liegt bei der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand. Bei Aufsichtsorganen erweitert sich die Verantwortung entsprechend. Unrichtige Angaben im Bericht können straf- und bußgeldrechtlich verfolgt werden.
Fazit und Unterstützung
Die CSRD stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist unerlässlich. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der CSRD und der neuen Standards (ESRS) gerne beratend zur Seite.
SCUTIS
Datenschutztipps für Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
Projekt- und Unternehmensdaten sowie Kunden- und Arbeitsverträge müssen in der EU gemäß DSGVO und meist auch unternehmensinternen Compliance-Richtlinien geschützt und gespeichert werden. Langfristig führen Datenlecks vor allem zu Imageschäden und Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.
Geschäftsprozesse sind komplex
Virtuelle Datenräume sichern Daten
Bei komplexen Geschäftsprozessen ist oft unklar, welche Vorschriften gelten. Große Unternehmen haben Compliance-Abteilungen, während kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) oft die Ressourcen fehlen. KMUs können jedoch Maßnahmen ergreifen, um Datenschutz zu gewährleisten.
Zuerst sollten alle Unternehmensdaten erfasst und Sicherheitsmaßnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt werden, um bei Angriffen nur unlesbare Daten zu riskieren.
Virtuelle Datenräume (VDRs) bieten hohe Sicherheitsstandards und erlauben sicheren Zugriff nur für autorisierte Personen. Sie ermöglichen sicheren Datenaustausch intern sowie extern mit Geschäftspartnern, ohne zusätzliche IT-Fachkräfte zu benötigen. So bleiben Daten geschützt, und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wird sichergestellt.
Wichtige Aspekte für sichere Datenräume
Bei der Auswahl sollten folgende Punkte beachtet werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen:
Verschlüsselung:
Entscheiden Sie sich für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um Daten nur für autorisierte Nutzer zugänglich zu machen.
Zugriffsrechte:
Nutzen Sie granulare Zugriffssteuerung, um Dokumente nur befugten Personen zugänglich zu machen.
Datenstandort:
Speichern Sie personenbezogene Daten gemäß DSGVO nur auf EU-Servern oder in anerkannten sicheren Drittstaaten.
Benutzerfreundlichkeit:
Wählen Sie eine einfache Anwendung, die sich nahtlos in gängige Programme integrieren lässt, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und Schatten-IT zu vermeiden.
Zusätzliche Funktionen:
Nutzen Sie Tools wie digitale Unterschriften, um Prozesse zu vereinfachen und die Produktivität zu steigern.
Sicherheit von Anfang an
Virtuelle Datenräume unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu sichern.
Sichern Sie sich die Beratung und Unterstützung von SCUTIS von Anfang an!
Das Lieferkettengesetz der EU ist da!
Und jetzt?
EU-Lieferkettenrichtlinie
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gültig. Das EU-Parlament hat am 24.04.2024 die EU-Lieferkettenrichtlinie gebilligt, wobei der endgültige Text gegenüber der ursprünglichen Version abgeschwächt wurde.
Das EU-Parlament hat dem Entwurf unverändert zugestimmt. Die EU-Mitgliedstaaten müssen es innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, was in Deutschland vermutlich nicht mehr durch das LkSG geschehen wird.
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung beinhaltet die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und wird es durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzen, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
Zielsetzung
Im geplanten Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung werden voraussichtlich klare und regelmäßige Berichtspflichten festgelegt. Unternehmen sollen künftig umfassend darlegen, wie sie Risiken analysieren, welche Maßnahmen sie zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards ergreifen und wie sie ihren Klimaplan umsetzen. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachvollziehbar zu gestalten. .
Kleinere Firmen können immer noch betroffen sein?
Auch kleinere Unternehmen können indirekt von der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) betroffen sein. Diese verpflichtet größere Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette umzusetzen. In der Praxis geben viele Großunternehmen diese Anforderungen an ihre Zulieferer weiter – wodurch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zunehmend in die Verantwortung genommen werden.
Es wird sich noch zeigen, wie sich die Befürwortung des ‚Omnibus‘-Vorschlags der EU-Kommission, zur gezielten Entschlackung der Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die kleineren und mittleren Unternehmen auswirkt.
Tipps zum Einstieg in den Bereich CSR
(Corporate Social Responsibility)
Einfach starten
Beginnen Sie mit kleinen, umsetzbaren CSR-Aktionen und nutzen Sie dabei die Stärken Ihres Unternehmens. Integrieren Sie CSR langfristig in Ihre Unternehmensstrategie, um Kontinuität und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten. Berücksichtigen Sie dabei auch die wachsenden Erwartungen der Öffentlichkeit und gesetzliche Anforderungen.
Warum engagieren Sie sich in CSR?
Klären Sie Ihre Motivation. Neben dem sozialen Engagement können auch wirtschaftliche Vorteile wie Kosteneinsparungen und eine verbesserte Unternehmensreputation als Antrieb dienen.
Ziele setzen und bestehende Ressourcen nutzen
Definieren Sie spezifische CSR-Ziele, die zu Ihrer Branche, Unternehmensgröße und Geschäftsstrategie passen. Tauschen Sie sich mit Mitarbeitern, Partnern und anderen Interessengruppen aus und bauen Sie auf bereits vorhandene Initiativen auf.
CSR im Unternehmen verankern
Begreifen Sie CSR als festen Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur. Setzen Sie klare und messbare Ziele und entwickeln Sie eine gezielte CSR-Strategie.
Prozesse und Verantwortlichkeiten klären
Legen Sie klare Abläufe, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne und Budgets fest, um Ihre CSR-Maßnahmen effektiv umzusetzen.
Erfolg überprüfen
Messen Sie den Erfolg Ihrer CSR-Initiativen mit Hilfe von Key Performance Indicators (KPIs). Orientieren Sie sich dabei an international anerkannten CSR-Richtlinien wie den
UN-Leitprinzipien oder den OECD-Leitsätzen.
Offene Kommunikation
Informieren Sie Ihre Stakeholder transparent über Ihre CSR-Fortschritte, Erfolge und Herausforderungen. Dies fördert das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Berichterstattung
Nutzen Sie anerkannte Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex für eine strukturierte und vergleichbare Darstellung Ihrer CSR-Aktivitäten.
Information und Beratung
SCUTIS bietet Unterstützung bei der Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
Und warum VaDok® verwenden?
Die Funktionen, Formular- und Checklisten und die Vorlagen für die jeweilige Dokumentation unterstützen optimal beim gesetzeskonformen Aufbau und der versionierten Pflege.
Ein guter Rat
nicht teuer aber wichtig
Die Verfahrensdokumentation gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist ein zentraler Bestandteil für Unternehmen, um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Diese Dokumentation umfasst eine detaillierte Beschreibung sämtlicher organisatorischer und technischer Prozesse, insbesondere im Umgang mit elektronischen Dokumenten und Papierbelegen. Dabei werden verschiedene Bereiche wie die allgemeine Beschreibung der Prozesse, die Anwenderdokumentation, die technische Systemdokumentation und die Betriebsdokumentation berücksichtigt.
Eine unzureichende oder fehlende Verfahrensdokumentation kann zu Beanstandungen durch den Betriebsprüfer führen, der letztlich über die Konformität entscheidet. Zunächst kann in vielen Fällen eine mündliche Erklärung der Abläufe genügen, jedoch wird eine schriftliche Dokumentation für zukünftige Prüfungen dringend empfohlen. Sollte der Betriebsprüfer Mängel feststellen, können diese im Falle einer Beanstandung durch Finanzgerichte überprüft werden.
Änderungen sollten in neuen Versionen dokumentiert werden, wobei eine nachvollziehbare Änderungshistorie von großer Bedeutung ist. Für die Zukunft bedeutet das, dass man sich einen regelmäßigen Erinnerungstermin vormerkt, zu dem die bisherigen Versionen der Dokumentationspunkte überprüft und gegebenenfalls durch geänderte Dokumentationspunkte ersetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine neue Version des einzelnen Dokumentationspunkts, die alle Änderungen enthält. Die abgelaufene Version muss, versehen mit der Gültigkeitsdauer, für die Dauer der Aufbewahrungspflicht aufbewahrt werden. Es ist daher ratsam, bei fehlender Dokumentation zeitnah zu handeln und die aktuellen Prozesse in einer Verfahrensdokumentation festzuhalten.
Die rückwirkende Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist möglich, jedoch können formelle Mängel nicht rückwirkend behoben werden. Unternehmen müssen daher sorgfältig abwägen, ob und inwieweit sie ältere Versionen nachträglich erstellen möchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Aktualität und Vollständigkeit der Dokumentation einen maßgeblichen Einfluss auf die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung haben.
Beratung und Unterstützung
SCUTIS bietet Unterstützung zur Verfahrensdokumentation.
Unsere Fachexperten stehen Ihnen für Beratungen zu Fragen rund um die Verfahrensdokumentation zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung.
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