Hinweisgeberschutz (HinSchG)

interne ausgelagerte Meldestelle mit eMSB

Wir bieten Ihnen unsere Ombudsmann-Services bzw. die Dienste eines externen Meldestellenbeauftragten an, der die ordnungsgemäße Bearbeitung von eingehenden Hinweisen überwacht, prüft und koordiniert. Die externe Bestellung des Meldestellenbeauftragten schließt mögliche Interessenkonflikte aus und gewährleistet die Unabhängigkeit gemäß §15 Abs. 1 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).